Gesetz über den Notenwechsel vom 12. Juli 1961 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über die gegenseitige Steuerbefreiung für Kulturinstitute Vom 6. November 1962

ItalKultInstStBefrNotWG BWItalKultInstStBefrNotWG BWLaw23.11.1962

Eingangsformel

Der Landtag hat am 25. Oktober 1962 das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

§ 1

Dem Notenwechsel vom 12. Juli 1961 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über die gegenseitige Steuerbefreiung für Kulturinstitute wird zugestimmt. Der Notenwechsel wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

§ 3

Der Tag, an dem der Notenwechsel in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt bekanntzugeben.

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