Verordnung des Innenministeriums über Zuständigkeiten nach der Verordnung über den Einsatz von Ersatzfahrzeugen im Werkverkehr Vom 25. März 1971

WerkVErsFzgV BWWerkVErsFzgV BWOrdinance30.04.1971

Eingangsformel

Auf Grund des § 5 Abs. 2 und 3 des Landesverwaltungsgesetzes vom 7. November 1955 (Ges.Bl. S. 225) wird verordnet:

§ 1

Zuständige Behörde im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung über den Einsatz von Ersatzfahrzeugen im Werkverkehr vom 20. Dezember 1970 (BGBl. I S. 1781) ist die untere Verwaltungsbehörde.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

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