WerkVErsFzgV BW•Verordnung des Innenministeriums über Zuständigkeiten nach der Verordnung über den Einsatz von Ersatzfahrzeugen im Werkverkehr Vom 25. März 1971
Verordnung des Innenministeriums über Zuständigkeiten nach der Verordnung über den Einsatz von Ersatzfahrzeugen im Werkverkehr Vom 25. März 1971
WerkVErsFzgV BWWerkVErsFzgV BWOrdinance30.04.1971
Eingangsformel
Auf Grund des § 5 Abs. 2 und 3 des Landesverwaltungsgesetzes vom 7. November 1955 (Ges.Bl. S. 225) wird verordnet:
§ 1
Zuständige Behörde im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung über den Einsatz von Ersatzfahrzeugen im Werkverkehr vom 20. Dezember 1970 (BGBl. I S. 1781) ist die untere Verwaltungsbehörde.
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
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