Beschluss des Regierungsrates über das Vogelschutzgebiet am Greifensee
702.476Beschluss22.08.1958Originalquelle öffnen →
702.476
(vom 14. August 1958)¹
Der Uferstreifen des Greifensees zwischen der Wasserkante und der Strandbodenvermarkung ist staatliches Schongebiet für Vögel.
Das Vogelschutzgehölz auf dem Gebiet der Gemeinde Uster an der Mündung des Aabaches in den Greifensee umfasst das öffentliche Strandgebiet von der Mündung des Aabaches seeabwärts bis zum Gittermast der Starkstromleitung der Schweizerischen Bundesbahnen.
Das Betreten des Vogelschutzgehölzes ist jedermann ohne Zustimmung der Finanzdirektion verboten.
Veröffentlichung im Amtsblatt² und in der Gesetzessammlung.
¹ OS 40, 360 und GS V, 236. ² ABl 1958, 781 vom 22. August 1958.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.