700.21•Besondere Bauverordnung I (BBV I) (Änderung)
700.21
(Änderung vom 17. Dezember 2025)
Der Regierungsrat beschliesst:
Die Besondere Bauverordnung I vom 6. Mai 1981 wird wie folgt geändert:
Ziff. 1 und 2 unverändert.
Der privaten Kontrolle werden hinsichtlich Projekt und Ausführung unterstellt:
Ziff. 3.1–3.5 unverändert.
Ziff. 3.6–3.9 werden aufgehoben.
Ziff. 3.10 und 3.11 unverändert.
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Martin Neukom Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli
Diese Änderung ist rechtskräftig und tritt am 1. April 2026 in Kraft (ABI 2026-01-16).
26.3.2026 - OS Band 81
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