Gegenrechtsvereinbarung zwischen dem Kleinen Rat des Kantons Graubünden und dem Regierungsrat des Kantons Zürich über die Befreiung von Zuwendungen zu öffentlichen, gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken von der Erbschafts- und Schenkungssteuer
672.617Konkordat27.10.1955Originalquelle öffnen →
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(vom 13./27. Oktober 1955)¹
Der Kleine Rat des Kantons Graubünden und der Regierungsrat des Kantons Zürich erklären, gegenseitig Zuwendungen an den Staat und seine Anstalten, an die Kreise und Gemeinden und ihre Anstalten sowie an juristische Personen mit öffentlichen, gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken von der Erbschafts- und Schenkungssteuer zu befreien.
Die Befreiung bezieht sich seitens des Kantons Graubünden auf die kantonalen Nachlass- und Schenkungssteuern und allfällige kommunale Erbschafts- und Schenkungssteuern der im Anhang zu dieser Erklärung erwähnten politischen Gemeinden², seitens des Kantons Zürich auf die zürcherischen Erbschafts- und Schenkungssteuern.
¹ Diese Vereinbarung tritt in Kraft, nachdem sie von den Regierungen der beiden Kantone beschlossen worden ist. Die Befreiung gilt für die nach diesem Zeitpunkt eingetretenen Erbanfälle und vollzogenen Schenkungen.
² Im Verhältnis zu Steuerpflichtigen in bündnerischen Gemeinden, welche sich bisher der vorliegenden Vereinbarung nicht angeschlossen haben, wird die Befreiung erst für die nach dem Beitritt der Gemeinde eingetretenen Erbanfälle und vollzogenen Schenkungen gewährt.
¹ OS 39, 616 und GS IV, 533. ² Gemäss Bündner Rechtsbuch (BR 720.250) sind sämtliche Gemeinden des Kantons Graubünden beigetreten.
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Gegenrechtsvereinbarung mit dem Kanton Graubünden
Von 219 Bündner Gemeinden haben die folgenden 200 durch verbindlichen Beschluss der Gemeindeversammlung den Beitritt zur Gegenrechtsvereinbarung erklärt:
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Tamins, Tarasp, Tartar, Tavetsch, Tenna, Tersnaus, Thusis, Tiefencastel, Tinizong, Trans, Trimmis, Trin, Trun, Tschiertschen, Tschierv, Tschlin, Tumegl/Tomils; Untervaz, Uors-Peiden; Valchava, Vals, Valzeina, Vaz/Obervaz, Verdabbio, Versam, Vicosoprano, Vigens, Villa, Vrin; Waltensburg/Vuorz, Wiesen; Zernez, Zizers, Zuoz.
Noch keine Beitrittserklärungen liegen von 19 Gemeinden vor, nämlich:
Domat/Ems, Feldis/Veulden, Furna, Grüsch, Lostallo, Lü, Madulain, Malans, Mastrils, Praden, Ruschein, Saas i. P., Sta. Maria i. M., S-chanf, Sent, Tschappina, Urmein, Valendas, Zillis.
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