Beschluss des Regierungsrates über die Rekurserledigung im Fachhochschulbereich

414.114Beschluss01.01.2004

414.114

(vom 3. Dezember 2003)¹

Der Regierungsrat beschliesst:

I.

Die Rekurskommission gemäss § 46 Abs. 2 des Universitätsgesetzes³ bildet ab 1. Januar 2004 zugleich die Rekurskommission für den Fachhochschulbereich gemäss § 49 des Fachhochschulgesetzes².

II.

Letztinstanzliche Entscheide über Diplomprüfungen nichtstaatlicher Schulen aus dem Fachhochschulbereich und letztinstanzliche Entscheide über Prüfungen am Institut Unterstrass an der Pädagogischen Hochschule Zürich unterliegen dem Rekurs an die Rekurskommission gemäss § 46 Abs. 2 des Universitätsgesetzes³.

III.

Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.

IV.

Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.

1.1.04 - 43

¹ OS 58, 275. ² 414.11. ³ 415.11.

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