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414.114•Beschluss des Regierungsrates über die Rekurserledigung im Fachhochschulbereich
414.114Beschluss01.01.2004
414.114
(vom 3. Dezember 2003)¹
Der Regierungsrat beschliesst:
Die Rekurskommission gemäss § 46 Abs. 2 des Universitätsgesetzes³ bildet ab 1. Januar 2004 zugleich die Rekurskommission für den Fachhochschulbereich gemäss § 49 des Fachhochschulgesetzes².
Letztinstanzliche Entscheide über Diplomprüfungen nichtstaatlicher Schulen aus dem Fachhochschulbereich und letztinstanzliche Entscheide über Prüfungen am Institut Unterstrass an der Pädagogischen Hochschule Zürich unterliegen dem Rekurs an die Rekurskommission gemäss § 46 Abs. 2 des Universitätsgesetzes³.
Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.
Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.
1.1.04 - 43
¹ OS 58, 275. ² 414.11. ³ 415.11.
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