Beschluss des Kantonsrates über den Sitz des Sozialversicherungsgerichts

212.82Beschluss05.12.2005

212.82

(vom 5. Dezember 2005)¹

Der Kantonsrat,

nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 7. September 2005²,

beschliesst:

I.

Das Sozialversicherungsgericht hat seinen Sitz in Winterthur.

II.

Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.

1.1.06 - 51

¹ OS 60, 566. ² ABl 2005, 969.

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