Beschluss des Kantonsrates über die Zahl der Handelsrichterinnen und Handelsrichter

212.61Beschluss10.05.2004

212.61

(vom 10. Mai 2004)¹

Der Kantonsrat,

nach Einsichtnahme in die gleich lautenden Anträge des Regierungsrates vom 18. Juni 2003² und der Kommission für Staat und Gemeinden vom 14. November 2003,

beschliesst:

I.

Die Zahl der Handelsrichterinnen und Handelsrichter beträgt 70.

II.

Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.

    1. 04 - 46

¹ OS 59, 235. ² ABl 2003, 1258.

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