Gebührentarif
Gebührentarif 1
(Vom 7. März 2023)
Der Regierungsrat des Kantons Schwyz,
gestützt auf § 1 Abs. 2 der Gebührenordnung vom 20. Januar 1975,²
beschliesst:
I.
Für Tätigkeiten der Verwaltung werden Gebühren nach diesem Tarif erhoben. Vorbehalten bleiben die Gebührenvorschriften der Spezialgesetzgebung. Nicht aufgeführt sind Gebühren, die bereits in der Gesetzsammlung veröffentlicht wurden oder bundesrechtlich geregelt sind.
Ansätze/Fr.
Departement des Innern
Departementssekretariat
- Bewilligung zur Aufnahme von Pflegekindern zur späteren Adoption bis 4 000
- Adoptionen bis 3 000
- Namensänderungen bis 1 000
- Bürgerrechtsentlassungen 50- 300
Amt für Gesundheit und Soziales
- Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung von medizinischen Fachpersonen 500- 1 000
- Ausstellung Unbedenklichkeitserklärung 50- 150
- Ausstellung Certificate of Good Standing 150- 250
- Bewilligung zur Entbindung von der beruflichen Schweigepflicht 0- 400
- Bewilligung für ambulante medizinische Organisationen oder Einrichtungen 500- 4 000
- Umgang mit Heilmitteln
- Bewilligung Apotheken, Drogerien, Patientenapotheken (Selbstdispensation), Spital- und Heimapotheken 300- 2 000
- Bewilligung zur Lagerung von Blut und Blutprodukten 500- 800
- Periodische Kontrollen 500- 1 200
- Ausserordentliche Kontrollen 500- 4 000
- Prüfung Baugesuch 150- 500
- Betäubungsmittelverfügung 300- 500
- Rücknahme Betäubungsmittel von Betrieben mit Swissmedic-Bewilligung 50- 500
- Bearbeitung periodische und ausserordentliche Kontrollen (inklusive Mahngebühren) 30- 400
- Meldebestätigung für Arzneimittel nach eigener Formel (pro Arzneimittel) 80- 120
11. Beschlagnahmungsverfügung 300- 1 500
12. Verfügung ausserordentlicher Aufsichtsverfahren 400- 10 000
13. Betriebsbewilligungen für Spitäler 2 000- 10 000
14. Tarifgenehmigungs- und festsetzungsverfahren KVG 0- 20 000
15. Nachbearbeitung Spitex-Statistik (inklusive Mahngebühren) 30- 400
16. Betriebsbewilligungen für soziale Einrichtungen 500- 8 000
17. Änderung Betriebsbewilligung für soziale Einrichtungen 100- 500
18. Baugesuche soziale Einrichtungen ohne Kantonsbeiträge 150- 500
19. Baugesuche soziale Einrichtungen gemäss Richtlinien Bau mit Kantonsbeiträgen 300- 2 000
20. Bauabnahme für soziale Einrichtungen 100- 1 500
21. Sozialhilferechtliche Geschäfte 50- 1 000
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden
- Gebühren im Erwachsenenschutzbereich:
- Abnahme und Prüfung eines Berichtes des Beistandes 160
- Abnahme und Prüfung einer Rechnung des Beistandes Fr. 160.-- plus 1 % vom Vermögen ab Fr. 15 000.-- bis 5 000
- Errichtung einer Massnahme des Erwachsenenschutzes (Art. 388 bis 398 ZGB) 480
- Anpassung oder Aufhebung einer Massnahme des Erwachsenenschutzes (Art. 399 und Art. 414 ZGB) 320
- Verzicht auf die Errichtung einer Massnahme des Erwachsenenschutzes (Art. 389 ZGB) idR 0
- Abnahme Inventar (Art. 405 Abs. 2 ZGB) Fr. 160.-- plus ½ % vom Vermögen ab Fr. 100 000.-- bis 5 000
- Übernahme einer Massnahme des Erwachsenenschutzes (Art. 442 ZGB) 320
- Beistandswechsel, sofern dieser nicht aus betrieblichen Gründen erforderlich war 320
- Beschlussfassung über die Unterbringung in einer geeigneten Einrichtung und Entlassung aus derselben (Art. 428 ZGB) idR 0
- Entscheide betreffend zustimmungsbedürftige Geschäfte nach Aufwand bei einem Stundenansatz von Fr. 160.-- (Art. 416 und 417 ZGB) 160- 3 000
- Entscheide betreffend Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Heimbewohnern (Art. 385 f. ZGB) idR 0
- Entscheide betreffend Vertretungsrecht der Ehepartner oder der eingetragenen Partner bzw. Ausfertigung einer Urkunde hierüber nach Aufwand bei einem Stundenansatz von Fr. 160.-- (Art. 376 ZGB) 160- 1 000
- Prüfung Vorsorgeauftrag und Auftragseinweisung nach Aufwand bei einem Stundenansatz von Fr. 160.-- (Art. 363 ff. ZGB) 160- 3 000
- Einschreiben bei Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag nach Aufwand bei einem Stundenansatz von Fr. 160.-- (Art. 368 und 373 ZGB) 160- 3 000
- Im Kindes- und Jugendschutzbereich werden in der Regel keine Gebühren erhoben mit folgenden Ausnahmen:
- Abklärungsberichte in Scheidungs- und Trennungsverfahren für den Zivilrichter (Art. 133 f. ZGB), nach Aufwand bei einem Stundenansatz von Fr. 160.-- 160- 5 000
- Anordnungen über den persönlichen Verkehr (Art. 273 ZGB), nach Aufwand bei einem Stundenansatz von Fr. 160.-- 160- 5 000
- Genehmigung eines Unterhaltsvertrages (Art. 287 ZGB)
- für ein Kind 320
- für zwei Kinder 480
- ab drei Kindern 640
- Feststellungsverfügung des gescheiterten Einigungsversuches betreffend Regelung des Unterhaltes (Art. 198 Bst. bbis ZPO) 320
- Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge (Art. 298a ZGB)
- für ein Kind 160
- für zwei Kinder 320
- ab drei Kindern 480
f) Beurteilung/Regelung bzw. Neubeurteilung/Neuregelung der elterlichen Sorge (Art. 298b und 298d ZGB)
- für ein Kind 160
- für zwei Kinder 320
- ab drei Kindern 480
- Abnahme Inventar über das Kindesvermögen (Art. 318 Abs. 2 und 3 ZGB) ab einem Vermögen von Fr. 100 000, ½ % des Vermögens bis 2500
- Entscheide betreffend zustimmungsbedürftige Geschäfte (Art. 416 ZGB) nach Aufwand ab einem Vermögen von Fr. 50 000 bei einem Stundenansatz von Fr. 160 160- 1 000
- Im Rahmen der Aufsicht über die Familien-, Tages- und Heimpflege gemäss PAVO werden in der Regel keine Gebühren erhoben mit folgenden Ausnahmen:
- Entzug einer Pflegeplatzbewilligung (Art. 11 PAVO) 480
- Zusatzaufwand aufgrund von Nicht-Einhalten von Auflagen, Nachprüfung bzw. Entzug einer Heimpflegebewilligung nach Aufwand bei einem Stundenansatz von Fr. 160.-- (Art. 13 ff. PAVO) 160- 5 000
-
Entschädigung für die Führung eines Mandates im Erwachsenenschutzbereich ohne Vermögensverwaltung (pro ordentlicher Berichtsperiode):
- Grundentschädigung 2 000
- zusätzliche Entschädigung für ausserordentliche Aufwendungen ab einem Zusatzaufwand von fünf Stunden pro Stunde Fr. 100.- 3 000
-
Entschädigung für die Führung eines Mandates im Erwachsenenschutzbereich mit Vermögensverwaltung (pro ordentliche Berichtsperiode):
- Grundentschädigung von Fr. 2 000.-- plus vermögensabhängige Entschädigung von 8 % ab einem Vermögen von Fr. 15 000 bis 25 000
- zusätzliche Entschädigung für ausserordentliche Aufwendungen ab einem Zusatzaufwand von fünf Stunden pro Stunde Fr. 100.- 3 000
-
Im Kindesschutzbereich werden in der Regel keine Entschädigungen für die Mandatsführung erhoben mit folgender Ausnahme:
- Vertretungsbeistandschaft nach Art. 306 Abs. 2 ZGB nach Aufwand
Volkswirtschaftsdepartement
Departementssekretariat
- Grundstückerwerb durch Personen im Ausland (Bewilligungen) 830- 1 000
- Aufhebung einer Auflage 220
- Aufhebung eines Bewilligungsentscheides 60
- Verlängerung der Frist zum Baubeginn 220
- Feststellung der Nichtbewilligungspflicht sowie negative Verfügungen 690- 1 000
- Widerruf eines Gesuchs 250
- Sonstige rechtsverbindliche Abklärungen im Zusammenhang mit der Bewilligungspflicht 150- 400
-
Verfügungen für Rückerstattungen bei Zweckentfremdungen oder gewinnbringendem Verkauf (Wohnungsbau) 150- 500
-
Allgemeinverbindlicherklärung von Rahmenmietverträgen 400- 2 000
-
Erteilung und Entzug von Bewilligungen nach Art. 39 Konsumkreditgesetz (KKG) 200- 1 500
Amt für Arbeit
-
Kurzaufenthaltsbewilligung Art. 4 VEP (EG-2) bis zu 4 Monate 30
-
Kurzaufenthaltsbewilligung Art. 4 VEP (EG-2)
länger als 4 Monate 115
Rückkehrer in den gleichen Betrieb 30
-
Aufenthaltsbewilligung Art. 4 VEP (EG-2) - öffentliche Arbeitgeber 170
Aufenthaltsbewilligung Art. 4 VEP (EG-2) - private Arbeitgeber 200
Aufenthaltsbewilligung Art. 4 VEP (EG-2) - Selbstständigerwerbende 200
-
Jahresaufenthaltsbewilligung Art. 33 AuG (erstmalige Bewilligungen zulasten des kantonalen Kontingentes) 400
- Verlängerung der Jahresbewilligung 50
- Kurzaufenthaltsbewilligung Art. 19 Abs. 4. Bst. aVZAE (4-Monatebewilligung oder 120 Tage sporadisch im Jahr) 110
- Verlängerung der Kurzaufenthaltsbewilligung 50
- Kurzaufenthaltsbewilligung Art. 32 AuG (erstmalige Bewilligung zulasten des kantonalen Kontingentes)
- erstmalige Bewilligung >4 und <= 12 Monate 250
- Verlängerung (bis längstens 24 Monate) 55
- Au-pair-Angestellte 180
- Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit (Art. 19 AuG) 75
- Aufnahme der Erwerbstätigkeit / N und F Ausweis (Art. 52 und 53 VZAE) 75
- Stellen-, Berufs- oder Kantonswechsel / N und F Ausweis (Art. 64 VZAE) 50
- Verlängerung der Arbeitsbewilligung / N und F Ausweis (Art. 52 und 53 VZAE) 50
- Festlegung der Höchstzahl pro Betrieb für Cabaret-Tänzerinnen (Art. 34 Abs. 5 VZAE)
- erstmalige Festlegung 560
- Änderung (Besitzerwechsel, Kontingentsänderung usw.) 350
- Androhung oder Anordnung einer Sanktion (Art. 122 AuG) 110- 350
- Bewilligungsgebühr für Arbeitsvermittlungsstellen und Personalverleihbetriebe 700- 1 500
- Änderung der Bewilligungen 200- 800
- Arbeitszeitbewilligungen (Arbeitsgesetz und Ruhetagsverordnung) 80- 1 000
- Betriebsbewilligungen Arbeitsinspektorat 120- 1 000
Amt für Wirtschaft / Handelsregister
-
Beglaubigter Handelsregisterauszug 35- 50
-
Kopien von Registerbelegen, pro Seite 1 mind. 30
-
Beglaubigung einer Unterschrift HRegV 10
-
Beglaubigung eines Eintragungsbeleges 10
-
Erstellung einer Anmeldung 30- 100
-
Expresszuschlag: Eintragungsbestätigung vor SHAB-Publikation / besondere Dringlichkeit 100
-
Vorprüfung von Eintragungsbelegen, pro Stunde 100- 250
-
Einsicht in Eintragungsbelege am Schalter, pro Dossier 20
-
Aufforderung usw. nach Art. 152-155 HRegV 50- 200
-
Korrespondenz, Telefonate usw. (nach Aufwand) 10- 100
-
Juristische Auskünfte, Stellungnahmen, Gutachten und weitere juristische Dienstleistungen, pro Stunde 100- 250
Amt für Landwirtschaft
- Verfügungen im Landwirtschaftsbereich 150- 8 000
- Abklärungen und Beratungen im bäuerlichen Boden- und Pachtrecht, pro Stunde bis 120
- Pachtverträge und Pachtzinsschätzungen bis 300
- Kontrolle und Beratung für speziell aufwendige Elemente der Biodiversitäts-, Landschaftsqualitäts-, Produktionsystem- und Ressourceneffizienzbeiträge, pro Stunde 70- 120
- Überprüfung der Abwässersituation bei GEP, pro Stunde bis 120
- Prüfung und Genehmigung von Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsprojekten, pro Stunde bis 120
- Erstellung neuer und Änderung bestehender Nährstoffbilanzen für Direktzahlungsbetriebe bis 100
- Kontrollkostenabzug für Zahlungen an die Landwirtschaft (Kontrollmassnahmen):
- Direktzahlungen (0.6 %) 120- 400
- Sömmerungsbeiträge 0.6 %
- Direktzahlungen (Bio-Betriebe; 0.3 %) 70- 200
- Sömmerungstaxen für ausserkantonales Sömmerungsvieh, je GVE 6
- Einzelbetriebliche Kontrollen und Expertisen für Dritte, pro Stunde 70- 120
- Abzug für Bauberatung und Budgetplanung auf Basis der beitragsberechtigten Kosten 5‰
- Projektierungen und Bauleitungen 2- 14%
Amt für Raumentwicklung
- Baubewilligungen
- Stundenansatz 140- 160
- Planungs- und Baugesetz 200- 50 000
- Raumplanungsgesetz 100- 4000
- Genehmigungen
- Gestaltungspläne 1 000- 15 000
- Nutzungsplanungen 500- 15 000
- komm. Richtplanungen 500- 10 000
- Bergregal und Nutzung des Untergrundes
- Bewilligungen 200- 5 000
- Rahmenkonzessionen und Konzessionen 500- 10 000
Amt für Migration
- Ausweis N (Asylverfahren)
- Erstmalige Bewilligung 0
- Verlängerung 26.50
- Stellenantritt / Stellenwechsel / Verlängerung mit Erwerb 32.50
- Ausweis F (Vorläufige Aufnahme) 65
- Erteilung der Bewilligung mit Auflagen 150- 500
- Nichterteilung der Bewilligung (Ausweis C, B, L, G) 500
- Nichtverlängerung der Bewilligung (Ausweis C, B, L, G) 500
- Feststellungsverfügung, Erlöschen der Bewilligung (Ausweis C, B) 100- 400
- Androhung des Widerrufs der Bewilligung (Ausweis C, B, L, G) 500
- Widerruf der Bewilligung (Ausweis C, B, L, G) 800
- Ablehnung des Familiennachzuges 800
- Ablehnung des Kantonswechsels 500
- Ablehnung des Härtefalls 400
- Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung 300
- Ablehnung der Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung 500
- Nichteintreten auf ein Gesuch 150- 400
- Sistierung eines Verfahrens 400
- Abschreibung eines Verfahrens 300
- Wiedererwägungsweise Aufhebung einer Verfügung 0- 300
- Wohnsitzbestätigung 15
- Mahngebühren (1./2. Mahnung) 10 / 25
Bildungsdepartement
Amt für Mittel- und Hochschulen
- Ausfertigung Zeugnisduplicate / Kartonumschlag für Zeugnisse 20- 170
- Raumbenützung an Mittelschulen 20- 750
Amt für Berufsbildung
- Raumbenützung an Berufsfachschulen 50- 550
- Ausfertigung Duplikate von Zeugnissen und Ausweisen 30- 60
EFZ 60
Notenausweis 50
Amt für Berufs- und Studienberatung
- Dienstleistungen für Dritte, pro Stunde 100- 200
- Kostenpflichtige Arbeitsmittel 10- 100
- Erweitertes Beratungsangebot gemäß § 7 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Berufsbildung, Berufsberatung und Weiterbildung vom 31. Oktober 2006, pro Std. 100- 200
- Raumbenützung der Schulungsräume 50- 400
- Mahngebühren 10- 20
Amt für Kultur
- Nachforschungen, Auskünfte, Transskriptionen, pro halbe Stunde 50
- Bedienung/Beratung von Forschern im Staatsarchiv (im Gegenrecht) kostenlos
- Wappenauskünfte 5- 50
- Beglaubigungen, je Seite 10- 25
- Denkmalpflege, Restaurierungen, baulicher Heimatschutz, Beratung kostenlos
Expertisen, pro halbe Stunde 50
- Bilddokumentation, Reproduktionen, pro halbe Stunde 50
- Technische Reproduktionen (Kopie, Scans, Fotorepros usw.) -.50- 50
- Einschreibebühr inklusive Leserausweis, Ersatzausweis
- Kinder und Volksschüler 8
- übrige Personen 20
Mahngebühren (1./2./3. Mahnung) 4 / 15 / 30
Buchreservationen 2
Interbibliothekarische Bestellungen 12
- Internetbenützung, pro halbe Stunde 2
- Verkauf antiquarischer Bücher 1- 5
- Raumvermietung Untergeschoss, pro Anlass 100
Sicherheitsdepartement
Polizei
-
Motorfahrzeugbetrieb Ausrücken Motorfahrzeuge (Grundpauschale) 60 zusätzlich ab 31 Kilometer pro Kilometer 2
-
Bewilligungen Verkehrsbeschränkungen (Umleitungen, Umzüge usw.) 10- 500
-
Bewilligungen Rad-Motorsport-Laufveranstaltungen usw. 55- 500
-
Augenschein Reklamen/Signalisationen/Markierungen, pro Stunde 120
-
Begleitung von Ausnahmetransporten, pro Stunde 120
-
Verkehrs- und Sicherheitsdienst an Veranstaltungen, pro Stunde 120
-
Einsatz Diensthundeführer, pro Stunde 150
-
Einsatz Sonderelektronik 50- 1 000
-
Verkehrspolizeieinsätze zugunsten Privater, pro Stunde 120
-
Bewilligung Reklamen/Signalisationen 40- 1 000
-
Einsätze Seepolizei
Polizeitaucher im Wassereinsatz, pro Stunde 150
Polizeitaucher im Boot oder an Land, pro Stunde 120
Motorboote, pro Stunde 100- 150
Weidling, Schlauchboot, pro Stunde 80
Hebekissen, pro Einsatz 100
Bojen, Leinen und anderes Hilfsmaterial 10- 700
-
Übermittlung von Alarmen auf die Einsatzzentrale der Kantonspolizei, Anschlussgebühren (ausgenommen Brandmeldeanlagen, einmalig) 500
Abonnementsgebühr monatlich pro Anschluss (ausgenommen Brandmeldeanlagen) 60
Fehlalarmgebühr (Überfall- und Einbruchalarme, Kapo- und externe Empfangsstellen) 360
-
Gefangenen- und Personentransporte, pro Stunde 120
-
Entgelt für polizeiliche SchKG-Tätigkeit, pro Stunde 120
-
Unterbringungspauschale bei Polizeigewahrsam 100- (Ausnüchterung) 500
-
Erkennungsdienstliche Behandlungen zu privaten Zwecken 60
-
Bewilligung gemäss Hooligankonkordat 200- 500
Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz
-
Übungsanlage für Feuerwehr und Zivilschutz, UFZ, Wintersried
Übungsgelände, pro Tag 50- 500
Brandhaus (ohne Verpflegung)
- Abend, pro Person 120
- ½ Tag, pro Person 150
- ganzer Tag, pro Person 290
Brandkojen, pro Stunde 150
Brandfläche, pro Stunde 1 050
Klassenzimmer, Büros, Gruppenarbeitsraum, pro Tag, (inklusive IT, Beamer, Prokischreiber, Flipchart) 100
Effektiver Aufwand bei Verrechnung von Material bei Benützung der Brandanlage 100%
-
Ausbildungszentrum, pro Tag
Büros, Klassenzimmer, (inklusive IT, Beamer, Prokischreiber, Flipchart) 50- 100
Säle (inklusive IT, Beamer, Prokischreiber, Flipchart) 300- 550
Lautsprecheranlage und technische Bedienung, pauschal 200
Unterkunft/Zimmer (inklusive Kurtaxe) 35- 70
Zuschlag 1-4 Nächte 25%
-
Regionale Reparaturstelle
Arbeitsleistungen, pro Stunde 80- 100
Benützung Atemschutzanlage, pro Tag 100- 300
Abfüllstation Pressluftflaschen, pro Stück 10- 20
-
Bewilligungen baulicher Zivilschutz
(Schutzraumbaupflicht), pro Stunde 80- 140
-
Bewilligungen vorbeugender Brandschutz
(Gebäude und Räume mit hoher Brandgefahr oder
grosser Personengefährdung), pro Stunde 80- 140
-
Expertisen, pro Stunde 80- 140
-
Miete von Fahren und Kostümen 5%
der Anschaffungskosten
-
Lösungsschreiben bei Betreibungseinträgen
(Wehrpflichtersatzabgabe) 50
Finanzdepartement
Steuerverwaltung
- Entschädigung für Verkehrswert- und Projekt-
schätzungen im Fremdauftrag, pro Stunde 160
- Bearbeitungsgebühr für nicht steuerlich begründete
Kopieraufträge und Akteneditionen im Privatinteresse 20- 1 000
- Erlass von Nachsteuerverfügungen, Steuerstrafverfügungen,
Einstellung von Steuerstrafuntersuchungen, pro Stunde bis 180
- Bescheinigungen 15- 500
- Fahrzeugspesen (Grundpauschale) 30
zusätzlich ab Kilometer 31 pro Kilometer -.75
Baudepartement
Tiefbauamt
- Durchleitung Dritter (Grabarbeiten), Grundtaxe 320
Benützungsgebühr je Meter Werkleitung unabhängig der
Anzahl und der Aussendurchmesser für privaten Gebrauch,
im Strassengebiet 25
- Arbeitsaufwand + adm. Aufwand
Benützungsgebühr je Meter Werkleitung bis Summe aller
Werkleitungsaussendurchmesser 60 cm, für den
öffentlichen Gebrauch (Gas, Wasser, Strom), im
Strassengebiet 8
- Arbeitsaufwand + adm. Aufwand
Benützungsgebühr je Meter Werkleitung ab der Summe
Werkleitungsaussendurchmesser 60 cm, für den
öffentlichen Gebrauch, im Strassengebiet 25
- Arbeitsaufwand + adm. Aufwand
- Vorübergehende Inanspruchnahme des öffentlichen Strassengebietes (Grundtaxe) 150
Gebühr je m² und Tag (ab 6. Tag) 0.6 (1)
- Arbeitsaufwand + adm. Aufwand
- Mitbenützung der kantonseigenen Kanalisationen im Verhältnis des Interesses
- Arbeitsaufwand + adm. Aufwand
-
Verlängerung einer abgelaufenen Bewilligung 75
-
Gebühr Verfügung
Verkehrsanordnungen 350- 700
Vorteilsabgaben 150
- Arbeitsaufwand + adm. Aufwand
- Grundpauschale sämtlicher Baubewilligungen (Bearbeitung von Einfahrtsbewilligungen, Nährbaurechte, Auflagen für Baubewilligungen Gemeinden usw.) 200
- Stundenansätze Dienstleistungen der Strassenverwaltung
Amtsvorsteher / Abteilungsleiter, pro Stunde 180
Ingenieure und Verkehrsplaner, pro Stunde 155
Sachbearbeiter, pro Stunde 130
Technisches Personal (Strassenmeister), pro Stunde 115
Schreibgebühr (Sekretariat), pro Stunde 100
Betriebspersonal, pro Stunde 90
Dritte, nach Aufwand Regieansätze SBV (Schweiz. Baumeisterverband)
- administrativer Aufwand bei der Verrechnung von Dienstleistungen und Arbeiten für Dritte, Lieferungen von Material, Reisekosten/ Deplacement 5% der Rechnungssumme maximal 200
Amt für öffentlichen Verkehr
- Betriebsbewilligungen für Seilbahnen und Skilifte
- Bewilligungsgebühr 630
- Erneuerungsgebühr 315
- Arbeitsaufwand, pro Seite 15
- Betriebsbewilligungsgebühr für Schrägaufzüge und Kleinskilifte 115
- Arbeitsaufwand, pro Seite 15
- Bewilligung von Pendelfahrten, Werkverkehr, Schülertransporten und dergleichen nach VV zur Verordnung über die Personenbeförderung
- Pendelfahrten, Bedarfsverkehr oder linienverkehrsähnliche Fahrten 2 300
- Arbeitertransporte, Werkverkehr, Fahrten im Rahmen eines Hilfsbetriebes und Fahrten
innerhalb eines Jahres während höchstens
acht aufeinanderfolgenden Wochen
- Schülertransporte
- Änderung, Erneuerung und Übertragung der
Bewilligung
- Arbeitsaufwand, pro Seite
Hochbauamt
- Dienstleistungen, welche im Interesse
Privater veranlasst werden
- Arbeitsaufwand, pro Stunde
Umweltdepartement
Amt für Umwelt und Energie
- Tankbewilligungen
bis 3 000
- Ausstellung von Tankvignetten bei neuen,
meldepflichtigen Anlagen
- Ausstellung von Tankvignetten
nach Revision/Sichtkontrolle
100- 3 000
- Ersetzen von Tankvignetten
bis 300
- Beurteilung von Tankanlagen, Abnahmen
bis 500
- Gebührenvignette für administrativen Aufwand
Feuerungskontrolle (Öl/Gas- und Holzfeuerungen)
- Bewilligungen und Anhörungen gemäss
Umweltschutzgesetz und den dazugehörenden kantonalen
Verordnungen
bis 10 000
- Errichtungs- und Betriebsbewilligung für
Abfallanlagen
je bis 15 000
- Beurteilung von Umweltverträglichkeitsprüfungen
bis 50 000
- Untersuchungen, Überwachung und Sanierung
von belasteten Standorten
bis 20 000
- Auskünfte bezüglich Kataster der belasteten
Standorte pro Anfrage
50- 1 000
- Feststellungs- und Sanierungsverfügungen
bis 10 000
- Kontrolle von Anlagen
bis 5 000
- Bewilligungen für Materialabbau
bis 10 000
- Planabgabe in digitaler (numerischer) oder
analoger Form
50- 1 000
- Abklärung bei Veräußerung oder Teilung
von Grundstücken
150- 2 000
- Erdgasleitungen, Bau- und Betriebsbewilligungen
bis 5 000
- Elektrische Anlagen, Bau- und Betriebsbewilligungen
bis 5 000
- Kantonale Nutzungspläne für Deponien und
Materialabbaustellen
bis 20 000
Amt für Wald und Natur
- Waldfeststellungen 150- 5 000
- Rodungsbewilligungen 150- 5 000
- Bewilligung für Grossveranstaltungen 200- 1 000
- Waldstrassen: Ausnahmen Fahrverbot 50- 300
- Projektierungen und Bauleitungen 2- 13% oder nach SIA Honorarnorm 104 bzw. Tarif B
- Gebühren für Ausnahmebewilligungen im Bereich NHG 50- 500
- Gebühren für Ausnahmebewilligungen im Bereich JSG 50- 500
- Mahngebühren für nicht rechtzeitig retournierte Abschusslisten, nicht gebrauchte Abschussmeldekarten und -marken gemäss jährlicher Jagdvorschriften 50
- Ausstellung von Kollisionsbestätigung bei Wildunfällen 50
- Nachsuche bei Wildkollisionen, pro Stunde 65- 85
- Einfangen von Haustieren, pro Stunde 65- 85
- Abschuss von Haustieren, pro Stunde 65- 85
- Aufarbeitung von Datengrundlagen für Dritte 65- 85
- Ersatzpatente 50
- Bestätigungen (z.B. Auslandjagd) 50
Amt für Gewässer
- Gewässerschutzbewilligungen/-anhörungen bis 10 000
- Abfischen: Elektroabfischgerät pro Halbtag 100
- Arbeitsaufwand, pro Stunde, Aushilfe 65
- Arbeitsaufwand, pro Stunde, Anodenführer 140
- Fahrspesen 0.90/km
- Pauschale für Sauerstoff und Sauerstoffflaschenmiete 30
- Fischbesatz nach Abfischen 140
- Besatzfische (pro Fisch je nach Alter und Herkunft) 1- 5
- Fahrspesen 0.90/km
- Pauschale für Sauerstoff und Sauerstoffflaschenmiete 30
- Ausserordentliche Begleitungen/Beratungen, pro Stunde 140
- Gebühren für Ausnahmebewilligungen im Bereich BGF 50- 500
- Mahngebühren für nicht rechtzeitig retournierte Fischereistatistiken gemäss Ausführungsbestimmungen für die Angelfischerei in stehenden und fliessenden Gewässern 50
- Entschädigung Projektierung/Bauleitung für Wuhrkorporationen, pro Stunde 140
- Nutzung von öffentlichen Gewässern
Bewilligungsgebühr für häuslichen/landwirtschaftlichen Eigengebrauch 110
(Verbrauch gratis)
gewerblicher/industrieller Gebrauch 165- 330
(Verbrauch maximal 30 Min./Liter)
- Arbeitsaufwand, pro Stunde 140
- Nutzung von öffentlichen Gewässern, Konzession
Grundgebühr 330- 550
private und industrielle Wasserentnahme, pro Min./Liter -.50
Wasserversorgung mit öffentlichem Zweck, pro Min./Liter -.35
- Arbeitsaufwand, pro Stunde 140
II.
Der Gebührentarif wird im Amtsblatt veröffentlicht. Er tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieses Tarifs wird der Gebührentarif vom 12. Dezember 2017, veröffentlicht im Abl 2018, S. 3 ff. (mit Änderung vom 21. Dezember 2021, veröffentlicht im Abl 2021, S. 3396 f.) aufgehoben.
Im Namen des Regierungsrates
Der Landammann: André Rüegsegger
Der Staatsschreiber: Dr. Mathias E. Brun
¹ Abl 2018 3 ff. und Abl 2021 3396 f.
² SRSZ 173.111.