Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Fischerei im Zugersee
772.310Konkordat02.07.1969Originalquelle öffnen →
772.310
(Vom 2. Juli 1969)
Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,
gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung,²
beschliesst:
Der Kanton Schwyz tritt dem Konkordat der Kantone Luzern, Schwyz und Zug über die Fischerei im Zugersee³ bei.
Nach dem Inkrafttreten dieses Konkordates ist das Konkordat vom 28. Mai 1925 betreffend die Fischerei im Zugersee aufgehoben.
Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt.
Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
¹ GS 15-646. ² SRSZ 100.000. ³ SRSZ 772.310.1.
SRSZ 1.1.2015
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.