Kantonsratsbeschluss betreffend die Genehmigung der Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld und über einen Verpflichtungskredit für den Aus- und Erweiterungsbau der Schule, vom 6. März 1991
622.420
Kantonsratsbeschluss betreffend die Genehmigung der Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) und über einen Verpflichtungskredit für den Aus- und Erweiterungsbau der Schule
(Vom 6. März 1991)
Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,
gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung,²
beschliesst:
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Die vom Stiftungsrat am 4. Mai 1990 beschlossene Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) wird genehmigt.
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Für den Aus- und Erweiterungsbau der Interkantonalen Försterschule Maienfeld wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 207 900.- (Indexstand 1. April 1990) eingeräumt.
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Dieser Beschluss wird gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.³
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Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
¹ GS 18-109.
² SRSZ 100.000.
³ In Rechtskraft gesetzt am 25. Juni 1991 (Abl 1991 741).
SRSZ 1.1.2015