Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Schulkoordination

611.110Konkordat22.04.1971

611.110

(Vom 22. April 1971)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

gestützt auf die §§ 31 Abs. 1 und 42 der Kantonsverfassung, $^{2}$ nach Einsichtnahme in einen Bericht des Regierungsrates, auf Antrag einer Spezialkommission,

beschliesst:

  1. Der Kanton Schwyz tritt dem interkantonalen Konkordat über die Schulkoordination bei, wie es von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren am 29. Oktober 1970 beschlossen wurde. $^{3}$
  2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
  3. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Konkordatstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen.

$^{1}$ GS 16-45. $^{2}$ GS 3-161. $^{3}$ GS 16-46.

SRSZ 1.1.2015

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.