Kantonsratsbeschluss über den Beitritt des Kantons Schwyz zum geänderten Konkordat betreffend das Laboratorium der Urkantone

581.220Konkordat19.11.2008

581.220

(Vom 17. November 1999/19. November 2008)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung,² auf Antrag des Regierungsrates,

beschliesst:

  1. Der Kanton Schwyz tritt dem geänderten Konkordat betreffend das Laboratorium der Urkantone bei.
  2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
  3. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Konkordatstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten³ in die Gesetzsammlung aufgenommen.

¹ GS 22-38. ² SRSZ 100.000. ³ 1. Januar 2009 (Abl 2009 66).

SRSZ 1.1.2015

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