Regierungsratsbeschluss über den Normalarbeitsvertrag für das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis

831.51Decree01.10.2002

Vom 11.06.2002 (Stand 01.10.2002)

Art. 1

  1. Für die Arbeits- und Lehrverhältnisse in der Landwirtschaft wird der nachstehende Normalarbeitsvertrag erlassen.

Art. 2

  1. Dieser Beschluss tritt auf den 1. Oktober 2002 in Kraft. Auf denselben Zeitpunkt wird der Regierungsratsbeschluss über den Normalarbeitsvertrag Landwirtschaft vom 18. Dezember 19842 aufgehoben.

Art. 3

  1. Dieser Beschluss ist in die Gesetzessammlung aufzunehmen.

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