Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung einer Erhöhung des Aktienkapitals der Zuger Kantonalbank

651.2Decree05.04.2003

Vom 27.03.2003 (Stand 05.04.2003)

Art. 1

  1. Die Erhöhung des Aktienkapitals der Zuger Kantonalbank (Anhang) um 11,088 Mio. Franken auf neu nominal 144,144 Mio. Franken wird unter Vorbehalt des Beschlusses der Generalversammlung vom 26. April 2003 genehmigt.

Art. 2

  1. Dieser Beschluss tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

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