Entschädigung für die Teilnahme an Kursen für Lehrabschlussprüfungs-Expertinnen und -Experten

413.122Law01.08.2005

Vom 31.05.2005 (Stand 01.08.2005)

Art. 1

  1. Gewählte Expertinnen und Experten für die Lehrabschlussprüfungen, welche den eidgenössisch anerkannten Expertinnen-/Expertenkurs besuchen, erhalten folgende Entschädigungen:
    1. Fr. 200.– Taggeld für einen Kurstag;
    2. Fr. 100.– pauschale Spesenentschädigung für einen Kurstag.

Art. 2

  1. Dieser Beschluss tritt am 1. August 2005 in Kraft.

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