Kantonsratsbeschluss betreffend die Bewilligung von Personalstellen beim Verwaltungsgericht für die Jahre 2007–2012

161.816Decree08.04.2006

Vom 30.03.2006 (Stand 08.04.2006)

Art. 1

  1. Dem Verwaltungsgericht werden für die Jahre 2007–2012 sieben Personalstellen bewilligt.
  2. Nicht eingeschlossen sind:
    1. die vom Volk gewählten Richterinnen und Richter;
    2. die Personen, welche gemäss § 2 Abs. 2 des Personalgesetzes durch zivilrechtlichen Arbeitsvertrag angestellt werden (Lehrlinge, Aushilfspersonal, Hilfskräfte).

Art. 2

  1. Dieser Beschluss tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

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