Kantonsratsbeschluss betreffend drittes Hauptamt im Verwaltungsgericht ab 2009

161.814Decree01.01.2009

Vom 29.01.2009 (Stand 01.01.2009)

Art. 1

  1. Im Verwaltungsgericht wird ab dem Jahr 2009 ein drittes Hauptamt bewilligt.

Art. 2

  1. Dieser Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.

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