451.313•Entscheid womit das Pflücken der Adonis vernalis (Frühlingsteufelsauge) auf Gebiet der Gemeinde Turtmann vollständig verboten wird
Entscheid womit das Pflücken der Adonis vernalis (Frühlingsteufelsauge) auf Gebiet der Gemeinde Turtmann vollständig verboten wird
451.313Law16.04.1944
Vom 06.04.1944 (Stand 16.04.1944)
Art. 1
- Jegliches Pflücken, Beschädigen und Ausgraben des Frühlingsteufelsauges (Adonis vernalis) ist auf dem ganzen Gebiete der Gemeinde Turtmann verboten.
Art. 2
- Zuwiderhandlungen werden gemäss Artikel 7 des vorgenannten Staatsratsentscheids durch das Forstdepartement bestraft.
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