Gesetz über das Siegel der Republik

111.1Law04.09.1802

Vom 04.09.1802 (Stand 04.09.1802)

Art. 1

  1. Die Farben der Republik werden sein: weiss und roth, auf diesem Grunde werden zwölf Sterne gesetzt werden. (Seit 1815 sind es 13 Sterne). Die Legende wird sein: "Sigillum Reipublicae Valesiae". Die Siegel der verschiedenen Behörden werden unter den Namen jener Autorität haben, die sie braucht.