für die ordentliche Fleischschau:
Grundtaxe je Gang und Schlachtlokal 50 Prozent der Grundtaxe für jeden aufgrund des Betriebsablaufes weiteren Gang im gleichen Schlachtlokal am gleichen Tag:
Untersuchung je eines Stückes Grossvieh:
Kühe, Rinder, Stiere, Pferde:
Kälber:
Untersuchung je eines Stückes Kleinvieh:
Schafe, Ziegen, Schweine:
Ferkel, Zicklein, Lämmchen:
für die Fleischschau bei gelegentlichen Schlachtungen in Kollektivbetrieben, bei Haus- und Notschlachtungen werden zusätzliche Gebühren zu Ziffer 1.1 und 1.2 berechnet:
für Sofortbesuche werktags:
für Sofortbesuche sonntags:
für Entnahme von Material zur bakteriologischen Fleischuntersuchung, Porto nicht inbegriffen für die Kontrolle nach dem bakteriologischen Fleischuntersuch: einfache Grundtaxe und Untersuchungstaxe:
für Entnahme amtlich angeordneter Proben zur Ermittlung unzulässiger Rückstände und Zusätze, Porto nicht inbegriffen:
für die Kontrolle von eingeführtem Fleisch und eingeführter Fleischwaren in Gemeinden mit Nachfleischschau:
bei Sendungen bis 50 kg:
für jede weiteren 10 kg:
bei Sendungen mit Dauerfleischwaren je 50 kg:
für die Ausstellung:
eines Fleischschauzeugnisses:
eines Spezialzeugnisses:
eines Waagscheines für Grossvieh:
eines Waagscheines für Kleinvieh:
Die Wegzeit- und Kilometerentschädigung kombiniert beträgt je Autokilometer: