2.2235•Leistung der Amtseide
Vom 02.05.1869 (Stand 02.05.1869)
Art. ikel 1 {#art_ikel1 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.2235--ikel 1}
- Alle durch das Gesetz geforderten Amtseide sind durch die betreffenden Beamten während der jedesmaligen Amtsdauer nur einmal zu leisten.
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