Universitäre Hochschule bezeichnet eine Universität oder eine universitäre Institution. Eine Universität besteht aus mehreren Fakultäten oder akademischen Fachbereichen, pflegt Lehre und Forschung auf universitärem Niveau und bietet in der Mehrheit der Fakultäten oder akademischen Fachbereiche eine vollständige Ausbildung bis zum Abschlussexamen an. Eine universitäre Institution erfüllt Aufgaben der universitären Aus- und Weiterbildung sowie der Forschung.
Die staatliche Anerkennung erlaubt der universitären Hochschule, ihre Tätigkeit als solche im Kanton Uri auszuüben.
Als erfolgreich akkreditiert gilt jene universitäre Hochschule oder gelten jene Studiengänge, die von der SUK auf der Basis einer Überprüfung des Organs für Akkreditierung und Qualitätssicherung (OAQ) akkreditiert worden sind.
In besonderen Fällen kann die Akkreditierung auch durch andere Fachorganisationen erfolgen.
Bei universitären Hochschulen, die den Lehrbetrieb noch nicht oder nur teilweise aufgenommen haben, kann eine provisorische Anerkennung erteilt werden. Diese ist zeitlich zu befristen.
Der Erziehungsrat kann die Anerkennung entziehen, wenn die Anerkennungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind oder die staatlich anerkannte universitäre Hochschule ihre Pflichten nicht erfüllt.
Der Entzug der Anerkennung ist im Amtsblatt des Kantons Uri zu veröffentlichen.
3 Pflichten der anerkannten universitären Hochschule
Art. ikel 8 Freiheit von Lehre und Forschung {#art_ikel8 omnilex-key=ch-lexwork-ur--10.2935--ikel 8}
Die staatlich anerkannte universitäre Hochschule hat die Freiheit von Lehre und Forschung im Rahmen der Anerkennungsvoraussetzungen zu gewährleisten.
Die staatlich anerkannte universitäre Hochschule arbeitet mit Institutionen, Organisationen und interessierten Dritten im In- und Ausland in Lehre, Forschung und Dienstleistung zusammen.
Sie sorgt für die notwendige Koordination mit anderen universitären Hochschulen und Fachhochschulen und fördert den Austausch von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie von Studierenden.
Art. ikel 10 Beitrag zum wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben {#art_ikel1 omnilex-key=ch-lexwork-ur--10.2935--ikel 10}
Die staatlich anerkannte universitäre Hochschule leistet einen Beitrag zum wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben im Kanton Uri, indem sie Bildungsangebote, Forschung und Dienstleistungen für Privatpersonen und Unternehmen auch im Kanton Uri anbietet.