Gegenrechtserklärung zwischen den Regierungen der Kantone Thurgau und Wallis betreffend die Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer

672.523Law15.08.1978

Vom 15.08.1978 (Stand 15.08.1978)

Art. 1

  1. Die Regierungen der Kantone Thurgau und Wallis verpflichten sich, Zuwendungen aus letztwilliger Verfügung oder aus Schenkung zugunsten
    1. des Kantons,
    2. der politischen Gemeinden,
    3. der übrigen juristischen Personen des öffentlichen, privaten und kirchlichen Rechtes, die ausschliesslich gemeinnützige Zwecke verfolgen, von der Erbschafts- und Schenkungssteuer zu befreien.

Art. 2

  1. Die vorliegende Vereinbarung tritt mit Wirkung ab 1. Januar 1977 in Kraft.
  2. Sie kann jederzeit von einem der beiden Kantone, unter Einhalten einer Frist von einem Jahr, gekündigt werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.