Beschluss des Grossen Rates betreffend den Beitritt des Kantons Thurgau zur Interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit

552.11Agreement27.09.1976

Vom 27.09.1976 (Stand 27.09.1976)

Art. 1

  1. Der Kanton Thurgau tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit bei.

Art. 2

  1. Der Regierungsrat ist ermächtigt, die Beitrittserklärung abzugeben sowie Entscheide nach Art. 10 Abs. 2 der Vereinbarung zu treffen.

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