projekte
218.5•Übereinkunft zwischen den Kantonen Zürich und Thurgau betreffend die neue Feststellung der notarialischen Fertigungsgrenze für die auf der Kantonsgrenze Zürich-Thurgau liegenden Grundstücke der Gemeinden Ossingen, Waltalingen, zürcherisch Wilen und Oberneunforn
218.5Law30.11.1907
Vom 18.10.1907 (Stand 30.11.1907)
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