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187.51•Übereinkunft betreffend die kirchliche Besorgung der in Grenzgebieten des Kantons St. Gallen wohnenden Evangelischen, welche für ihre kirchlichen Angelegenheiten einer benachbarten Pfarrgemeinde des Kantons Thurgau zugeteilt werden
187.51Law01.01.2008
Vom 29.04.1870 (Stand 01.01.2008)
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