Staatliche Beteiligung am Regionalflugplatz Jura in Grenchen

737.121Law02.04.1947

Vom 02.04.1947 (Stand 02.04.1947)

Art. 1

  1. Der Staat Solothurn beteiligt sich an der Regionalflugplatz Jura AG in Grenchen mit einem Betrag von 100’000 Franken, und zwar
    1. 25'000 Franken in Form von Aktien, durch den Regierungsrat bereits beschlossen gemäss RRB vom 27. Dezember 1946, zu Lasten der Vermögensrechnung 1947, produktive Aktiven, und
    2. 75'000 Franken à fonds perdu, zu Lasten der Vermögensrechnung 1947, unproduktive Aktiven, pro 1947 vollständig abzuschreiben.

Art. 2

  1. Der Regionalflugplatz Jura AG in Grenchen wird für die Erwerbung des in Aussicht genommenen Landes, soweit dasselbe freihändig nicht angekauft werden kann, das Expropriationsrecht bewilligt.