Technische und finanzielle Sanierung der ehemaligen Birseckbahn (Linie 10 der Baselland Transport AG), 2. Etappe

735.453Law27.11.1978

Vom 27.11.1978 (Stand 27.11.1978)

Art. 1

  1. Vom vorstehenden Bericht über das zweite technische Erneuerungsprogramm der ehemaligen Birseckbahn (heute BLT-Linie 10) mit einem Kostenaufwand von 11,1 Millionen Franken und die Tilgung der Fremdkapitalien von 700’000 Franken wird zustimmend Kenntnis genommen.

Art. 3

  1. Die Beitragsleistung der an der BLT-Linie 10 interessierten Gemeinde Dornach richtet sich nach den §§ 6 und 12 des Verkehrsgesetzes vom 10. März 1974.

Art. 4

  1. Die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn sowie der BLT ist vom Regierungsrat zu treffen.