Zustimmung zur Fusion von 4 basellandschaftlichen Vorortsbahngesellschaften und Gründung der Baselland Transport AG (BLT)

735.452Law24.03.1975

Vom 24.03.1975 (Stand 24.03.1975)

Art. 1

  1. Vom Bericht über die Fusion der Vorortsbahngesellschaften BTB, BEB, TAB und BUeB und über die Gründung der BLT wird Kenntnis genommen.

Art. 2

  1. Der Fusion wird zugestimmt. Diese Zustimmung wird davon abhängig gemacht, dass dem Kanton Solothurn 3 Sitze im Verwaltungsrat der BLT zugebilligt werden.

Art. 3

  1. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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