Zustimmung zur Fusion der Automobilgesellschaft Gösgeramt (AGO) und der Stadtomnibus Olten (SOO)

734.432Law02.10.1998

Vom 26.05.1998 (Stand 02.10.1998)

Art. 1

  1. Der Fusion der Automobilgesellschaft Gösgeramt (AGO) und der Stadtomnibus Olten (SOO) mittels Annexion wird im Sinne der Erwägungen zugestimmt.

Art. 2

  1. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.

Art. 3

  1. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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