Beteiligung des Kantons an der Aktiengesellschaft Vereinigte Schweizerische Rheinsalinen

624.512Law04.10.1909

Vom 14.08.1909 (Stand 04.10.1909)

Art. 1

  1. Der Kanton Solothurn beteiligt sich an der unterm 14. Juli 1909 gegründeten Aktiengesellschaft Vereinigte Schweizerische Rheinsalinen mit Hauptsitz in Schweizerhalle; er übernimmt die ihm angebotenen 60 Aktien zum Nominalwerte von 60000 Franken, zahlbar vom 25. bis 30. September 1909 bei der Basellandschaftlichen Kantonalbank in Liestal mit Zins zu 5% vom 1. Januar 1909 bis zum Einzahlungstag. Landammann und Staatsschreiber werden mit der Zeichnung beauftragt.

Art. 2

  1. Die durch Ziffer 1 beschlossene Beteiligung erfolgt unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Kantonsrat.

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