Beitritt der Solothurnischen Gebäudeversicherung zum Schweizerischen Pool für Erdbebenversicherung

618.115.1Law25.10.1978

Vom 25.10.1978 (Stand 25.10.1978)

Art. 1

  1. Die Solothurnische Gebäudeversicherung wird ermächtigt, dem Schweizerischen Pool für Erdbebenversicherung vom 5. Dezember 1978 beizutreten.

Art. 2

  1. Die Verwaltung der Solothurnischen Gebäudeversicherung wird mit dem Vollzug beauftragt.

Art. 3

  1. Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft.

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