Vollzugsverordnung zum Bundesratsbeschluss über den zusätzlichen Steuerrückbehalt USA

614.175.51Ordinance01.08.1952

Vom 25.07.1952 (Stand 01.08.1952)

Art. 1

  1. Der zusätzliche Steuerrückbehalt USA wird mit der direkten Staatssteuer verrechnet.

Art. 2

  1. Für die Organisation und das Verfahren werden die Bestimmungen der kantonalen Vollzugsverordnung vom 9. Mai 1944 zum Bundesratsbeschluss über die Verrechnungssteuer entsprechend anwendbar erklärt.

Art. 3

  1. Diese Verordnung tritt mit Wirkung ab 1. Januar 1952, unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Eidgenössische Finanz- und Zolldepartement, nach der Publikation im Amtsblatt in Kraft.

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