Abteilung Administrativmassnahmen im Strassenverkehr

512.354Law18.01.1983

Vom 18.01.1983 (Stand 18.01.1983)

Art. 1

  1. Die Amtsstelle Rechtsdienst für den Strassenverkehr wird neu als "Abteilung Administrativmassnahmen im Strassenverkehr" organisatorisch in die Motorfahrzeugkontrolle Bellach eingegliedert.

Art. 2

  1. Der Regierungsratsbeschluss vom 23. Juni 1970 betreffend Unterstellung des Rechtsdienstes für den Strassenverkehr wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.