423.71•Wiedereinsetzung der Klöster in die Selbstverwaltung ihrer Güter
Wiedereinsetzung der Klöster in die Selbstverwaltung ihrer Güter
423.71Law31.01.1969
Vom 10.03.1803 (Stand 31.01.1969)
Art. 1
- Allen Klöstern, welche im Kanton Solothurn Güter besitzen, ist die ehevorige Selbstverwaltung derselben wieder überlassen.
Art. 2 …
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