Amtliche Vermessung: Unterteilung des Kantonsgebietes in Nachführungskreise

212.477.2Law04.03.1997

Vom 04.03.1997 (Stand 04.03.1997)

Art. 1

  1. Nachführungskreise für die Amtliche Vermessung sind die Bezirke; das Gebiet von Grenchen und Bettlach bildet einen eigenen Nachführungskreis.

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