Definitive Schaffung der Stelle eines dritten Amtsgerichtspräsidenten auf dem Richteramt Olten-Gösgen

125.434.1Law19.10.1988

Vom 19.10.1988 (Stand 19.10.1988)

Art. 1

  1. Für die Amtei Olten-Gösgen wird die Stelle eines dritten Amtsgerichtspräsidenten definitiv geschaffen.

Art. 2

  1. Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.

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