Beschluss über die Genehmigung der Gründungsstatuten des Elektrizitätswerkes des Kantons Schaffhausen

731.110Decree11.12.2000

Vom 11.12.2000 (Stand 11.12.2000)

Art. 1

  1. Die vom Regierungsrat am 20. Juni 2000 erlassenen Statuten der Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG werden genehmigt.

Art. 2

  1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, Art. 21 der Statuten mit den Beträgen der Aktiven und Passiven gemäss Umwandlungsbilanz per 1. Oktober 2000 zu ergänzen sowie gegebenenfalls aus zwingenden handels- oder registerrechtlichen Gründen nötige Statutenanpassungen vorzunehmen.

Art. 3

  1. Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft.
  2. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.