Verordnung der Aufsichtskommission über die Schülerorganisation der Kantonsschule

413.107Ordinance01.08.1993

Vom 17.05.1993 (Stand 01.08.1993)

Art. 1 Recht auf Zusammenschluss

  1. Die Schüler und Schülerinnen sind berechtigt, sich in einer Schülerorganisation zusammenzuschliessen (Art. 49 Schulgesetz).

Art. 2 Ziele

  1. Die Schülerorganisation vertritt die Schülerschaft in Schule und Öffentlichkeit, dient dem Kontakt zwischen Schüler- und Lehrerschaft, pflegt das Gespräch mit der Schulleitung und fördert die Schulgemeinschaft.
  2. Sie ermöglicht den Kantonsschülern und ‑schülerinnen, Rechte auszuüben, Verantwortung zu übernehmen und demokratisch an der Gestaltung der Schule und des Schullebens mitzuwirken.

Art. 3 Mitgliedschaft

  1. Jede Schülerin und jeder Schüler einer Maturitätsabteilung oder der Diplommittelschule ist Mitglied der Schülerorganisation der Mittelschule.
  2. Jede Studentin und jeder Student der Seminarabteilungen ist Mitglied des Studentenforums.

Art. 4 Statuten

  1. Die Organe der Schülerorganisation der Mittelschule und des Studentenforums sowie deren Kompetenzen sind in Statuten festzulegen.
  2. Die Statuten und deren Änderung müssen von der Rektoratskommission genehmigt werden.

Art. 5 Schülerversammlung

  1. Der Schülerorganisation wird einmal pro Semester für eine wichtige Schülerversammlung eine Lektion zur Verfügung gestellt.

Art. 6 Mitspracherecht

  1. Das Mitspracherecht der Schülerorganisation ist in der Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Lehrerkonferenzen der Kantonsschule geregelt.

Art. 7 Kontaktpersonen

  1. Die Kantonsschulkonferenz bestimmt zwei Hauptlehrkräfte, die als Kontakt- und Vertrauensleute die Beziehungen zwischen Lehrerschaft und Schülerorganisation besonders pflegen.

Art. 8 Inkrafttreten

  1. Diese Verordnung tritt am 1. August 1993 in Kraft. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.
  2. Sie ersetzt die Verordnung betreffend die Stellung, die Rechte und Pflichten der Schülerorganisation der Kantonsschule Schaffhausen vom 3. Dezember 1984.