Beschluss betreffend die Eingliederung der Berufsschule +GF+ in die Gewerblich-Industrielle Berufsschule Schaffhausen

412.120Decree01.01.1988

Vom 16.11.1987 (Stand 01.01.1988)

Art. 1

  1. Der Kanton Schaffhausen übernimmt die Trägerschaft der Berufsschule der Georg Fischer AG Schaffhausen. Die Schule wird in die Gewerblich-Industrielle Berufsschule Schaffhausen (GIBS) eingegliedert.

Art. 2

  1. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 1988 in Kraft. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.