Beschluss betreffend die Übernahme der Trägerschaft der Gewerblich-Industriellen Berufsschule Schaffhausen (GIBS) durch den Kanton Schaffhausen

412.110Decree01.01.1985

Vom 20.08.1984 (Stand 01.01.1985)

Art. 1

  1. Der Kanton Schaffhausen übernimmt die Trägerschaft der Gewerblich-Industriellen Berufsschule Schaffhausen.

Art. 2

  1. Dieser Beschluss tritt auf einen vom Regierungsrat festzusetzenden Zeitpunkt in Kraft. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.
  2. Wird die Übertragung des Schulgebäudes der Gewerblich-Industriellen Berufsschule Schaffhausen auf den Kanton in der kantonalen Volksabstimmung oder in der Abstimmung der Stadt Schaffhausen abgelehnt, fällt dieser Beschluss dahin.