Beschluss über den Beitritt zum Konkordat der ostschweizerischen Kantone über den Vollzug von Strafen und Massnahmen

343.120Concordat01.01.2007

Vom 03.07.2006 (Stand 01.01.2007)

Art. 1

  1. Der Kanton Schaffhausen genehmigt den Beitritt zum Konkordat der ostschweizerischen Kantone über den Vollzug von Strafen und Massnahmen vom 29. Oktober 2004.

Art. 2

  1. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug des Konkordates beauftragt und ermächtigt, künftige Änderungen und Ergänzungen zu genehmigen.

Art. 3

  1. Dieser Beschluss tritt zusammen mit dem Konkordat in Kraft. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.