Regierungsratsbeschluss über die Anrechnung der Dauer des Wohnsitzes in den Kantonen Appenzell I.Rh. und Appenzell A.Rh. für den Anspruch auf Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen

911.513Decree01.04.1981

Vom 24.03.1981 (Stand 01.04.1981)

Art. 1

  1. Die Dauer des Wohnsitzes in den Kantonen Appenzell I.Rh. und Appenzell A.Rh. wird auf die zweijährige Wartefrist nach Art. 3 lit. c des Gesetzes über Inkassohilfe und Vorschüsse für Unterhaltsbeiträge angerechnet, wenn er der Wohnsitznahme im Kanton St.Gallen unmittelbar vorangeht.

Art. 2

  1. Dieser Beschluss wird ab 1. April 1981 angewendet.

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