Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über den Salzverkauf

851.3Agreement10.12.1974

Vom 07.05.1974 (Stand 10.12.1974)

Art. Ziff. 1 {#art_ziff.1 omnilex-key=ch-lexwork-sg--851.3--Ziff. 1}

  1. Der Kanton St.Gallen tritt der Interkantonalen Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz bei.

Art. Ziff. 2 {#art_ziff.2 omnilex-key=ch-lexwork-sg--851.3--Ziff. 2}

  1. Dieser Beschluss ist an die Voraussetzung geknüpft, dass das Gesetz über das Salzregal rechtsgültig wird.

Art. Ziff. 3 {#art_ziff.3 omnilex-key=ch-lexwork-sg--851.3--Ziff. 3}

  1. Der Regierungsrat ist ermächtigt, dem Verwaltungsrat der Rheinsalinen den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz zu erklären.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.