Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft und dem Regierungsrat des Kantons St.Gallen betreffend die Erbschafts-, Vermächtnis- und Schenkungssteuer

811.714Agreement05.12.1960

Vom 05.12.1960 (Stand 05.12.1960)

Art. Ziff. 1 {#art_ziff.1 omnilex-key=ch-lexwork-sg--811.714--Ziff. 1}

  1. Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und St.Gallen erklären, gegenseitig Zuwendungen an gemeinnützige und wohltätige Zwecke von der Erbschafts-, Vermächtnis- und Schenkungssteuer zu befreien, gleichgültig, ob die genannten Zwecke im Kanton St.Gallen oder Basel-Landschaft erfüllt werden.
  2. Die beiden Regierungen sind jederzeit unter Beobachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten berechtigt, von dieser Vereinbarung zurückzutreten.

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