Kantonsratsbeschluss über die Beteiligung an der Finanzierung technischer Verbesserungen der Luftseilbahn Unterterzen-Flumserberg AG

712.71Decree29.06.2004

Vom 29.06.2004 (Stand 29.06.2004)

Art. Ziff. 1 {#art_ziff.1 omnilex-key=ch-lexwork-sg--712.71--Ziff. 1}

  1. Der Kanton St.Gallen tritt der Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie dem Kanton St.Gallen einerseits und der Luftseilbahn Unterterzen-Flumserberg AG anderseits über die Finanzierung technischer Verbesserungen bei.
  2. Die Regierung wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.

Art. Ziff. 2 {#art_ziff.2 omnilex-key=ch-lexwork-sg--712.71--Ziff. 2}

  1. Für die vom Kanton St.Gallen zu tragenden Kosten wird ein Kredit von Fr. 6 205 000.– gewährt.
  2. Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2005 innert fünf Jahren abgeschrieben.

Art. Ziff. 3 {#art_ziff.3 omnilex-key=ch-lexwork-sg--712.71--Ziff. 3}

  1. Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.