Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim)

325.21Agreement02.04.1982

Vom 01.04.1982 (Stand 02.04.1982)

Art. 1

  1. Der Kanton St.Gallen tritt der Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) bei.

Art. 2

  1. Der Regierungsrat ist ermächtigt, im Namen des Kantons den Beitritt zu erklären.

Art. 3

  1. Dieser Beschluss untersteht gemäss Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes über Referendum und Initiative dem fakultativen Finanzreferendum.

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