Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich

211.6Agreement01.11.2001

Vom 20.02.2001 (Stand 01.11.2001)

Art. Ziff. 1 {#art_ziff.1 omnilex-key=ch-lexwork-sg--211.6--Ziff. 1}

  1. Der Kanton St.Gallen tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich in der vom Regierungsrat des Kantons Zürich am 15. März 2000 verabschiedeten Fassung (RB 425/2000) bei.

Art. Ziff. 2 {#art_ziff.2 omnilex-key=ch-lexwork-sg--211.6--Ziff. 2}

  1. Die Regierung wird ermächtigt, den Beitritt zu erklären.

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