Grossratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Schulkoordination

211.3Concordat04.07.1971

Vom 05.05.1971 (Stand 04.07.1971)

Art. 1

  1. Der Kanton St.Gallen tritt dem Konkordat über die Schulkoordination vom 29. Oktober 1970 bei.

Art. 2

  1. Dieser Beschluss ist an die Voraussetzung geknüpft, dass das III. Nachtragsgesetz zum Erziehungsgesetz rechtsgültig wird.

Art. 3

  1. Der Regierungsrat ist ermächtigt, dem Vorstand der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren den Beitritt zum Konkordat über die Schulkoordination vom 29. Oktober 1970 zu erklären.

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